Wohngemeinschaften

In unseren Wohngemeinschaften wohnen zwischen 2 und 9 Personen. Die Wohnungen sind voll ausgestattet, jedoch ist es auch gegebenenfalls möglich, eigene Möbelstücke mitzubringen.

In zwei Wohngemeinschaften ist auch Hunde- oder Katzenhaltung möglich.

Jede Wohngemeinschaft wird von 2 Mitarbeitern betreut.

Suchtmittel sind in unseren Räumlichkeiten verboten.  In der Arbeit mit unseren suchtkranken Bewohnern bemühen wir uns um individuelle Lösungswege, bei denen jedoch der Schutz der Hausgemeinschaft an erster Stelle steht.

Die Bezugsbetreuer befinden sich nicht dauerhaft in den Wohngemeinschaften, regelmäßig finden jedoch in allen Wohngemeinschaften verschiedene Termine statt:

  • Regelmäßige Einzelgespräche mit den einzelnen Bewohnern
  • Wöchentliche Hausversammlung, an welcher jeder Bewohner teilnehmen soll, hier werden die Organisation des Alltags in der WG besprochen, bei eventuellen Konflikten vermittelt oder auch Ausflüge und gemeinsame Aktivitäten (gemeinsame Kochgruppe, etc.) geplant

Die Voraussetzung für die Aufnahme in einer Wohngemeinschaft ist eine bestehende Kostenübernahme durch den zuständigen Sozialhilfeträger.

Bei der Beantragung kann unser Anfragemanagement gerne behilflich sein.

Unsere aktuellen Wohngemeinschaften sind

Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Folgeseiten.